Wenn die Preise für Rohstoffe und die Lohnkosten steigen, sind Preiserhöhungen oft unumgänglich. Günter Stein, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes
„Besser verkaufen” , gibt Ihnen heute eine Checkliste an die Hand, mit deren Hilfe Sie Preiserhöhungen einfacher durchsetzen können:
Günter Stein, Chefredakteur von
„Besser verkaufen” , rät, hierbei Folgendes zu beachten: Die Entscheidung wurde am 17.3.2011 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Damit ist sie allgemein anwendbar.
Bemessungsgrundlage für den nach der 1%-Regel ermittelten geldwerten Vorteil ist demnach der
Bruttolistenpreis,
einschließlich Sonderausstattung im Jahr der Erstzulassung.
Unberücksichtigt bleiben - Winterreifen (da keine Sonderausstattung),
- das werksseitig eingebaute Autotelefon (§ 3 Nr. 45 EStG),
- nachträglich eingebaute Sonderausstattung sowie
- Überführungs- und Zulassungskosten