Die Fragekompetenz gehört zu den Kernkompetenzen Ihrer Verkäufer. Das wissen die meisten Außendienstler – und fragen Ihren Kunden Löcher in den Bauch. Doch manchmal ist weniger mehr. Meine Kollegen von
Besser verkaufen zeigen Ihnen heute, wie Sie mit der 3-Fragen-Technik ganz gezielt hierbei vorgehen:
Günter Stein, Chefredakteur von
Besser verkaufen , rät, hierbei Folgendes zu beachten: Die Entscheidung wurde am 17.3.2011 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Damit ist sie allgemein anwendbar.
Bemessungsgrundlage für den nach der 1%-Regel ermittelten geldwerten Vorteil ist demnach der
Bruttolistenpreis,
einschließlich Sonderausstattung im Jahr der Erstzulassung.
Unberücksichtigt bleiben - Winterreifen (da keine Sonderausstattung),
- das werksseitig eingebaute Autotelefon (§ 3 Nr. 45 EStG),
- nachträglich eingebaute Sonderausstattung sowie
- Überführungs- und Zulassungskosten