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Kein Kündigungsschutz: Kündigung kann trotzdem unwirksam sein

veröffentlicht am 25.03.2009
Die Wirtschaftskrise trifft Unternehmen hart - viele Betriebe müssen sich nun vermehrt mit dem Thema "Kündigung" beschäftigen. Wir zeigen eine gefährliche Kündigungs-Falle auf, die kleine Unternehmen schnell in die Bredouille bringen kann.
Kein Kündigungsschutz: Kündigung kann trotzdem unwirksam sein Hat Ihr Unternehmen höchstens 10 Mitarbeiter, brauchen Sie sich um den umfangreichen Kündigungsschutz keine Sorgen zu machen. Mitarbeitern können Sie jederzeit mit der vereinbarten Frist kündigen, ohne dafür Gründe nennen zu müssen.

Aber Vorsicht: Der Mitarbeiter kann ausnahmsweise auch ohne Kündigungsschutz gegen eine Kündigung klagen, wenn sie sittenwidrig ist.

Das musste ein Gartenbauunternehmer erfahren, der mich in der vergangenen Woche anrief und empört berichtete, dass ein Mitarbeiter, dem er gekündigt hat, nun auf Wiedereinstellung
klagt. „Und das, obwohl wir doch nur ein Kleinbetrieb sind.“

Der Haken an der Sache
Wenn sich eine Kündigung als sittenwidrig herausstellt, haben auch Mitarbeiter in kleinen Unternehmen gute Chancen, mit einer Klage vor Gericht durchzukommen. Das geht auch aus einer älteren Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen hervor (Aktenzeichen: 5 Ta 55/07).

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mitarbeiter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Autounfall und wurde deshalb krankgeschrieben. Für ihn galt kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter und nannte ihm - obwohl er dazu nicht verpflichtet war - dessen Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall als Kündigungsgrund.

Diese Begründung beurteilten die Arbeitsrichter als sittenwidrig und erklärten die Kündigung für unwirksam.

Fazit: Wenn Sie gegenüber einem Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz hat, die Kündigung aussprechen, sollten Sie sich zu Ihren Beweggründen möglichst gar nicht äußern. Dann besteht auch keine Gefahr, dass er die Kündigung gerichtlich anfechten kann. Für den Gartenbauunternehmer, der mich in der Redaktionssprechstunde angerufen hat, kam dieser
Rat aber leider zu spät.
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